Der Innovationsfonds des G-BA

Feb 10, 2022
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BRAINWAVE INSIGHTS

Phonlami Photo/Shutterstock.com

Förderung von Innovationen im Gesundheitswesen

In unserem Digital Health Report 2021 haben wir bereits gezeigt, wie stark das Interesse von Risikokapital-Investoren an Digital Health Startups gewachsen ist. Doch auch der Gesetzgeber sieht eine finanzielle Förderung von Innovationen im Gesundheitswesen durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Wir haben den Überblick darüber, wie der Fonds funktioniert:

Millionenförderung für neue Versorgungsformen

Der G-BA ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und besteht aus Vertreter:innen der Leistungserbringer, Krankenkassen und Patient:innen sowie aus drei unparteiischen Mitgliedern. Eine von vielen Aufgaben des G-BA ist es neue Versorgungsformen über die Regelversorgung hinaus zu fördern und damit die Qualität der Versorgung sicherzustellen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 2016 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz einen Fonds beim G-BA eingerichtet und diesen 2020 mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) um weitere fünf Jahre verlängert.

Die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderungen werden durch den Innovationsausschuss des G-BA festgelegt. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 werden jährlich 200 Mio. Euro bereitgestellt. In den Jahren davor lag das Fördervolumen noch bei 300 Mio. Euro. Gefördert werden Projekte in den beiden Bereichen "neue Versorgungsformen" und "Versorgungsforschung".

Für neue Versorgungsformen erfolgt die Förderung gemäß den Vorgaben des DVG in einem zweistufigen Prozess. Dazu zählen die Konzeptentwicklungsphase und die Durchführungsphase. Bis die Projekte einen Nutzen nachweisen können, werden sie aus den Geldern des Innovationsfonds finanziert und als "laufend" gekennzeichnet. Nach Ablauf der Durchführungsphase entscheidet sich anhand der Evidenz, ob das Vorhaben in die Regelversorgung aufgenommen wird.

Im letzten Jahr wurden bspw. 54,1 Mio. Euro in Innovationsprojekte aus dem Segment der Telemedizin investiert und zu Beginn des neuen Jahrs wurden insgesamt 17 neue solcher Projekte in die Förderung aufgenommen. Ein erfolgreiches Vorhaben des letzten Jahres ist das Projekt "Enhanced Recovery after Intensive Care (ERIC)" der Charité Berlin.

ERIC kommt in die Regelversorgung

Das Innovationsprojekt ERIC hat die Durchführungsphase erfolgreich abgeschlossen und wird nun als eines der ersten Projekte vom G-BA für die Regelversorgung empfohlen. Das Projekt konnte zeigen, dass Telemedizin das Risiko von langanhaltenden Folgeschäden für Intensivpatient:innen verringern kann. Über eine zentrale E-Health-Plattform wird die Kommunikation zwischen Krankenhäusern und Ärzt:innen verbessert. Außerdem werden täglich standortunabhängige Televisiten durchgeführt.

Fazit

Wir freuen uns darüber, dass Innovationen in verschiedenen Bereichen vom Gesetzgeber gefördert werden und begrüßen es, dass die Telemedizin auch fernab der Videosprechstunde näher in den Fokus der Versorgung rückt. Jedoch laufen sehr viele Projekte noch, weshalb es abzuwarten bleibt, welche Projekte ausreichende Evidenzen nachweisen können, um für die Regelversorgung empfohlen zu werden und welche neuen Versorgungsformen dann auch wirklich im Alltag der Patient:innen ankommen.

REGULARIEN


Richtlinie zu Datenschutz und -sicherheit für Digitale Gesundheitsanwendungen

Ab dem 01.01.2023 müssen Anbieter von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nachweisen, damit die Gesundheitsanwendung im Register des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bleibt bzw. aufgenommen werden kann. Mehr

Elektronisches Rezept direkt auf elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Rezepte von Ärzt:innen sollen zukünftig nicht nur per gematik App und herkömmlichem Papierausdruck erstellt werden, sondern auch direkt auf die eGK gespielt werden können. Dieses Vorgehen liegt derzeit beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung. Mehr

NEUE DIGAS

Quelle: HelloBetter

DiGA Nr 29: HelloBetter Vaginismus Plus

Die Gesundheitsanwendung "Vaginismus Plus" von HelloBetter wurde dauerhaft in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) aufgenommen. Betroffene erhalten wichtige Informationen zu ihren Symptomen und können mithilfe verschiedener Übungen Veränderungen im Denken und Handeln erproben sowie Erlerntes in den Alltag übertragen.

DiGA Nr. 30: neolexon Aphasie

Die Logopädie-App von neolexon wurde diese Woche vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Durch Online Übungen können Betroffene flexibel und selbstständig an ihrer Sprachstörung arbeiten und die Übungen an persönliche Ziele anpassen.

Wir freuen uns über die Neuzugänge im Verzeichnis und über die neuen Indikationen, welche dadurch mit den DiGAs abgedeckt werden können.

Den gesamten Newsletter mit Presseschau und einem Überblick der Finanzierungsrunden im Digital Health Startup Markt findest Du hier.
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