Tech-Giganten Report 2022
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Ein neues Jahr beginnt - Was kann die ePA 2.0?
Das gesamte Brainwave Team wünscht Euch ein gesundes und frohes neues Jahr 2022! Wir haben das neue Jahr mit unserem FemTech-Special eingeläutet und freuen uns auf viele spannende Insights, innovative Startups, haarsträubende News und beeindruckende Fundingrunden in 2022.
Mit dem Jahresbeginn kommt auch die sogenannte "ePA 2.0" - die zweite Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte. Initial gestartet ist die ePA bereits im Januar 2021. Krankenkassen müssen ihren Versicherten seitdem eine kostenlose App zur Verfügung stellen. Der Plan der Regierung ist es die Funktionen in mehreren Stufen auszubauen. Vor einem Jahr wurde die ePA stark von Datenschützer:innen kritisiert - unter anderem wegen dem fehlenden Berechtigungsmanagement. Eine Herausforderung, welche die ePA 2.0 nun löst. Wir haben den Überblick über die neuen Funktionen:
Berechtigungsmanagement und Vertreterfunktion
Die upgedatete ePA ermöglicht es Patient:innen auszuwählen, welche Ärzt:innen auf welche Daten zugreifen können, inklusive einer zeitlichen Begrenzung. So kann zum Beispiel der Kardiologe auf ein CT schauen aber hat nicht sofort Zugang zu allen anderen Diagnosen oder weiteren Dokumenten. Der Hausarzt kann für ein Jahr freigeschalten werden und der Kardiologe nur für drei Monate. Den Patient:innen soll so die Macht über ihre Daten ermöglicht werden. Auch wird die neue ePA 2.0 es ermöglichen einen "Vertreter" zu bestimmen, der Einsicht und Bearbeitungsrechte für die Akte erhält und auch mitbestimmen kann welche Ärzt:innen Zugriff erhalten. Ein Vertreter kann zum Beispiel ein Ehepartner, Freund oder anderweitig verantwortlicher Mensch sein.
Goodbye Papier, Abrechnungsdaten, Kassenwechsel
Auch sollen einige Papierheftchen bald der Vergangenheit angehören. Der Impfpass, der Mutterpass, das Kinderuntersuchungsheft und das Zahnbonusheft sollen zukünftig in der ePA gespeichert werden. Eine weitere neue Funktion soll es Krankenkassen ermöglichen Abrechnungsdaten in der ePA zur Verfügung zu stellen. So wird den Patient:innen mehr Transparenz über die Kosten der in Anspruch genommen Leistungen geboten.
Des Weiteren wurden Prozesse verbessert, wie in dem Fall wenn ein Versicherter die Kasse wechseln möchte. Die Funktionen der ePA sind gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Kassen gleich, trotzdem hat jede Kasse schlussendlich ihre eigene App gebaut. Die Übertragung der Daten soll nun einfacher gestaltet sein. Private Krankenversicherungen sind von diesen "ePa"-Gesetzen ausgenommen, trotzdem wollen diese in 2022 ein ähnliches Angebot, wie die ePA 2.0, auf- bzw. ausbauen.
Ab Januar 2022 sollen auch Krankenhäuser (KH) die ePA anbieten und nutzen. Damit wird die dritte Ausbaustufe bereits vorbereitet. Die ePA 3.0 kommt ab Januar 2023 und soll unter anderem den KH-Entlassbrief, Pflegeüberleitungen, Laborwerte und die eAU digitalisieren. Zudem sollen DiGAs eingebunden werden sowie eine Datenfreigabe zu Forschungszwecken und die direkte Kommunikation mit Leistungserbringern, über einen TI-Messenger-Service, ermöglicht werden.
Fehlende flächendeckende Nutzung und weitere Hürden
Fazit: Auf dem Papier sieht der ePA-Ausbau verlockend gut aus. Auch haben die Kassen die vorgeschriebenen Fristen zur ePA 2.0 eingehalten. Doch leider hapert es an vielen Enden und besonders an der tatsächlichen Nutzung der ePA. Gerade einmal 430.000 Versicherte nutzten in 2021 die ePA und viele der Leistungserbinger haben bis heute nicht die technischen Vorraussetzungen. In anderen Worten, viele Ärzt:innen haben zwar die Konnektoren bestellt oder auch vorliegen, um sich an die Telematikinfrastruktur anbinden zu können, aber nutzen diese noch garnicht. Nun kommt erschwerend hinzu, dass die Leistungserbringer ein Softwareupdate für die TI-Konnektoren benötigen, um überhaupt das neue feingranulare Berechtigungsmanagement anbieten zu können. Dieses Update wird jedoch erst im ersten Quartal 2022 von den Herstellern geliefert. Das bedeutet, dass die Nutzer:innen der ePA von den neuen Funktionen zu Beginn des Jahres noch garnicht profitieren können. Wir sagen: Schritt für Schritt. Auch wenn die Nutzungsraten ernüchternd sind, geht es doch voran und wir sind gespannt, was die Kassen und die neue Regierung unternehmen wird, um diese Rate steigen zu lassen.
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