Tech-Giganten Report 2022
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EU einigt sich auf KI-Gesetz
Mit dem Hype um KI-Anwendungen wie z.B. ChatGPT kamen Fragen danach auf, was KI-Software eigentlich darf und was nicht, welchen Pflichten Unternehmen nachkommen müssen oder welchen Anforderungen Produkte gerecht werden müssen. All das war bisher gesetzlich nicht explizit geregelt. Das europäische "KI-Gesetz" soll das nun ändern. Wir geben einen Überblick zu den relevantesten Entwicklungen.
Ein rechtlicher Rahmen
Das KI-Gesetz (engl. AI Act, kurz AIA) ist Teil des KI-Pakets, das die EU-Kommission im April 2021 vorgestellt hat und soll einen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz schaffen. Insgesamt sollen KI-Systeme dadurch "sicher, transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich" werden (EU Parlament). Das EU Parlament und der EU-Rat haben vergangenen Dezember zu dem vorgeschlagenen Gesetz eine politische Einigung erzielt. Nun müssen die Einzelheiten verhandelt werden, welche die endgültigen Rechtsvorschriften durchaus noch ändern können.
Ein risikobasierter Ansatz
Neben allgemeinen Regelungen zur KI Verwendung und Bußgeldvorschriften soll der Kern des Gesetzes die Einstufung von KI-Systemen in verschiedene Risikostufen für Nutzer:innen werden, welche unterschiedliche Regulierungen nach sich ziehen.
Nächste Schritte
Mit Verabschiedung durch den EU Rat tritt das Gesetz 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen dann ab zwei Jahren nach in Kraft treten, wobei Verbote bereits nach sechs Monaten und die Vorschriften für KI mit allgemeinem Verwendungszweck nach 12 Monaten gelten.
Brainwave Fazit: Was das für deutsche Startups in der Digital Health Branche konkret bedeutet, ist aus unserer Sicht noch schwer abzusehen. Bestehende Startups müssen sicherlich zahlreichen Anforderungen gerecht werden und neuen Startups wird der Weg für Anwendungen geebnet, die bisher vielleicht nicht denkbar gewesen wären. Mit Sicherheit wird der Rahmen für KI-Startups eindeutig geregelt sein. Dies sehen wir als grundsätzlich erst einmal als notwendige und längst überfällige Entwicklung.
E-Rezept löst "rosa Zettel" ab
Seit dem 1. Januar 2024 sind (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtet, gesetzlich Versicherten elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen. Dadurch wird das Muster 16 bzw. der "rosa Zettel", weitgehend abgelöst. Seit dem letzten Sommer kann das eRezept auch über die Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden. Mehr
Abrechnungsempfehlungen für Herzinsuffizienz-Telemonitoring stehen
Die Bundesärztekammer und private Krankenkassen haben Abrechnungsempfehlungen für Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz vereinbart. Diese Honorarvereinbarung gilt für PKV-Kunden und ist wirksam seit Januar 2024 bis Ende 2026. Zuvor gab es bereits Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, welche jedoch für die PKVen nicht bindend waren. Mehr
Neue DiGA bei Brustkrebs
Am 25.12.2023 wurde die Anwendung "Untire" vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Sie richtet sich speziell an Brustkrebspatient:innen, die unter chronischer Erschöpfung leiden. Das Unternehmen dahinter, "Tired of Cancer", kommt ursprünglich aus den Niederlanden und setzt sich zum Ziel, mittels digitaler Behandlungen gegen tumorbedingte Erschöpfung anzukämpfen.
Untire unterstützt Nutzer:innen dabei, Erschöpfungssymptome (Fatique) zu reduzieren und Strategien für einen ausgeglichen Energiehaushalt im Alltag zu etablieren. Das Programm basiert auf erprobten Methoden der Psycho-Onkologie und integriert Elemente der kognitiven Verhaltenstherapie, Akzeptanz- & Commitment-Therapie, Psychoedukation sowie Achtsamkeit. Die App bietet außerdem eine Tagebuchfunktion, um Beschwerden zu tracken und Sympotverläufe einzusehen.
Der Herstellerpreis der DiGA beträgt 618 € pro Quartal und die Mindestnutzdauer liegt bei 12 Wochen.
Weitere Infos zur DiGA Untire erhaltet Ihr hier im DiGA-Verzeichnis.
Erste DiGA bei Hypertonie gelistet
Die mementor GmbH bringt mit der DiGA "actensio" bereits ihre zweite DiGA in das Verzeichnis. Am 30.12.2023 wird die Anwendung vorläufig für Patient:innen mit Hypertonie gelistet. Ihre erste DiGA "somnio" therapiert Schlafstörungen und zählt gemäß Verschreibungszahlen zu einer der beliebtesten Apps.
Die Anwendung bietet leitlinienkonforme und evidenzbasierte Inhalte zur Lebensstilintervention bei Bluthochdruck an. Diese umfassen psychoedukative Wissensvermittlung sowie Anleitungen, um die Ernährung schrittweise anzupassen, mehr Bewegung in den Alltag zu integrieren und das Stressmanagement zu verbessern.
Pro Quartal kostet die Anwendung 594 € und kann als alleinstehende Therapie oder Therapiebegleitung genutzt werden.
Weitere Infos zur DiGA Actensio erhaltet Ihr hier im DiGA-Verzeichnis.
DiGA-Reports
Seit Jahresbeginn wurden bereits zwei DiGA Reports von verschiedenen Interessensgruppen veröffentlicht: Der DiGA-Bericht des GKV Spitzenverbandes (GKV-SV) beleuchtet die Perspektive der Krankenkassen, während der DiGA-Report des des Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) die Sichtweise der Hersteller widerspiegelt. Neben spannenden und sehr konträren Ergebnissen und Schlussfolgerungen liefern beide Berichte äußerst interessante Zahlen & Fakten über die Welt der DiGA.
DiGA-Report des Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.: Marktentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen
Der Report gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklung, Verordnungszahlen und wesentlichen Erkenntnisse der ersten drei Jahre seit Start der DiGA. Darüber hinaus nimmt er die Umsetzung des DiGA-Modells in der Versorgungspraxis unter die Lupe und identifiziert Verbesserungspotentiale.
Der DiGA-Report fasst drei zentrale Erkenntnisse zusammen:
1. Der DiGA-Markt verzeichnet ein nachhaltiges Wachstum
2. Das Erprobungsjahr schafft einen wichtigen Rahmen, um neue DiGA in die Versorgung zu bringen
3. Es gibt an vielen Stellen Potential für Prozessverbesserungen
Hier der Link zur zum vollständigen Report.
DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen
Der DiGA-Bericht des GKV-SV bietet die neusten Zahlen & Fakten zu Verschreibungszahlen, Preisentwicklungen und GKV-Ausgaben für DiGA:
Allerdings wird auch Kritik an der DiGA und ihrer Entwicklung geäußert. Insbesondere werden zu hohe Kosten bei zu wenig Nutzen Nachweis bemängelt. Der GKV-SV nennt drei notwendige Updates, so dass sichergestellt wird, dass DiGA maßgeblich zur Verbesserung der Versorgung beitragen:
1. Es dürfen ausschließlich DiGA mit nachgewiesenem medizinischen Nutzen und echten Mehrwerten ins Verzeichnis aufgenommen werden.
2. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit muss gewahrt werden.
3. DiGA müssen in die Versorgungspfade integriert werden.
Hier der Link zur zum vollständigen Report.
Viel Spaß beim Lesen, Vergleichen und Analysieren! :)
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