Google's kontaktloses Schlafmonitoring

Mar 25, 2021
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BRAINWAVE INSIGHTS

Bildquelle: Google Store

Die nächste Generation der Schlaftracker

Der sogenannte Quantified Self-Trend, welcher ursprünglich von der amerikanischen Community der "Selbstoptimierer" geprägt wurde, ist dank der Tech-Giganten und ihren Fitnesstrackern und Smart-Watches längst in der Masse angekommen. Viele von uns zählen ihre Schritte und Kalorien oder messen ihren Puls mit Hilfe des Smartphones oder Trackern. Das Ziel: mit digitalen Lösungen einen gesunden Lebensstil präventiv fördern und holistisch Fitness-, Wellness- und medizinische Aspekte verbinden.

In den letzten Jahren rückte die Optimierung des Bereiches "Schlafüberwachung" immer mehr in den Vordergrund. Der Trend startete im Bett mit Sensor-Matten, welche unter die Matratze gelegt wurden. Heute ist Schlaftracking mit der Smart-Watch oder mit einem sensor-bestückten Ring (z.B. Oura) möglich. Doch diese Tracker muss der Nutzer am Körper tragen, während er schläft. Eine Realität die Google nun mit ihrem Nest Smart Display, welches Schlafparameter kontaktlos misst und analysiert, ausgehebelt hat.

Die zweite Generation des Google's Smart Display wurde letzte Woche vorgestellt und im Fokus standen dabei zwei neue Funktionen: (1) kontaktloses Schlafmonitoring und (2) datenbasierte und personalisierte Handlungsempfehlungen, um die Schlafqualität zu verbessern.

Das Tablet wird am Nachttisch platziert und über einen integrierten Radar-Sensor überwacht es die Bewegung und Atemfrequenz des Schlafenden aus der Distanz. Das eingebaute Mikrofon und weitere Sensoren erfassen schlafbeeinflussende Faktoren wie z.B. Schnarchen, Lichteinfall und Raumtemperatur. Natürlich ist es auch möglich weitere Fitness- und Aktivitätsdaten von einem Tracker, wie z.B. Google's Fitbit App, einfließen zu lassen.

All diese Daten werden genutzt, um drei Hauptkomponenten für einen erfolgreichen Schlaf zu bewerten: Dauer des Schlafes, Konsistenz der Schlafgewohnheiten und Schlafqualität. Google nutzt dabei Leitlinien von renommierten Gesundheitsinstitutionen wie z.B. der WHO, der American Heart Association oder der American Academy of Sleep Medicine. Im Kern möchte Google ein erfolgsbestimmendes Standard-Set von "Schlaf"-Parametern einführen, welches "jeder Nutzer" versteht.

So what? Die Zukunft der Tracker liegt längst nicht mehr am Handgelenk. Digitale Gesundheitslösungen werden sich immer mehr in unseren Alltag (unsichtbar) einbetten und das bedeutet auch in unserem Zuhause. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass die bestehenden Tracker und mobilen Sensoren keineswegs ersetzt werden, sondern um einen weiteren Bereich in einem umfassenden Ökosystem ergänzt werden. Auch beschreitet Google hier den noch recht unbesetzten Markt der datengetriebenen Empfehlung. Damit bietet Google einen weitaus höheren Mehrwert als nur ein Dashboard - mit dem sich Kund:innen oft hilflos oder überfordert fühlen. Die Nutzer:innen werden an die Hand genommen, indem Daten und ihre Zusammenhänge alltagstauglich verpackt werden. Dieser Lifecoach-Ansatz wird schon bald weit über den Schlaf hinaus gehen. So ist es denkbar, dass in wenigen Jahren ein Google Nest oder ein Alexa den verschleimten Husten via Tonanalyse erkennt und in Kombination mit getrackten Vitaldaten konkrete und personalisierte medizinische Handlungsempfehlungen ausspricht und im Anschluss Medikamente bestellt oder direkt den Tele-Arzt anwählt.

REGULARIEN

Jens Spahn plant Pflegekräften zukünftig mehr Verantwortung einzuräumen

Der Bundesgesundheitsminister plant, dass Pflegekräfte im Bereich der häuslichen Krankenpflege künftig stärker eigenverantwortlich tätig werden können. Hierfür soll eine Versorgungsform regelhaft im Sozialgesetzbuch verankert werden, die auch als „Blankoverordnung“ bezeichnet wird. Mehr

DocMorris muss vor dem EuGH eine Niederlage hinnehmen

Bei dem Verfahren ging es um die Frage, ob Rabatte für verschreibungspflichtige Präparate (Rx-Rabatte) von GKV-Versicherten aus dem Jahr 2013 umsatzsteuersparend geltend gemacht werden können. Hierbei hatte DocMorris eine Minderung beantragt, welche der Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun abgelehnt hat. Die Steuerbemessungsgrundlage darf demnach nicht gemindert werden. Mehr

Die gematik lässt den nächsten KIM-Anbieter zu

Als Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur (TI) hat die gematik mit I-Motion nun den achten Anbieter für die Kommunikation im Medizinwesen (KIM zugelassen. Damit reiht sich das hundertprozentige Tochterunternehmen von medatixx neben namhaften Anbietern wie der Telekom, IBM und Arvato Systems Perdata ein. KIM ermöglicht einen rechtsverbindlichen Datenaustausch zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen durch E-Mail und wird ab Oktober 2021 für Ärzte verpflichtend. Mehr

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