Rückschlag für Videosprechstunde

Mar 31, 2022
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BRAINWAVE INSIGHTS

Bildquelle: iStock.com/ Iván Jesús Cruz Civieta

Corona Sonderregelungen für die Telemedizin

Die Corona-Pandemie hat das Gesundheitswesen vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Um die Versorgung für Ärzt:innen und Patient:innen zu vereinfachen, wurden Sonderregelungen für verschiedene Versorgungsbereiche eingeführt. Dazu zählen u.a. das Ausbleiben von Sanktionen für Unterschreiten des Versorgungsauftrags, die Möglichkeit der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und die unbegrenzte Abrechenbarkeit von Videosprechstunden. Insgesamt haben telemedizinische Versorgungsangebote in den letzten beiden Jahren durch derartige Regelungen stark profitiert. Bei Videosprechstunden-Anbietern hat dies sogar zu einem regelrechten Boom geführt.

Obwohl die Pandemie angesichts der drastisch steigenden Infektionszahlen heute alles andere als vorbei zu sein scheint, fallen mit dem morgigen Tag einige Corona-Maßnahmen weg und zahlreiche Sonderregelungen laufen aus. Wir haben im Nachfolgenden einige wichtige Entwicklungen zu den gesetzlichen Regelungen in der Telemedizin aus den letzten Wochen zusammengefasst.

Keine unbegrenzte Videosprechstunde mehr

Die mehrfach verlängerte unbegrenzte Abrechenbarkeit der Videosprechstunde wird am 31. März 2022 auslaufen und nicht verlängert. Ab dem 1. April müssen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Videosprechstunden also wieder auf 20% begrenzen. Zumindest hat sich die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) und die Beihilfe für Beamte im Januar darauf verständigt, dass privat Krankenversicherte auch nach der Pandemie telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie in Anspruch nehmen können.

Regelversorgung für telemedizinische Beratung bei Corona-Intensiv-Patient:innen

Die erst als Sonderlösung deklariertet telemedizinische Beratung bei Corona-Intensiv-Patient:innen wird nun in die Regelversorgung übernommen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) tritt zum 01. April 2022 in Kraft. Hierdurch soll das in Herz- und Lungenzentren vorhandene Expertenwissen von anderen Krankenhäusern genutzt werden können. Die Häuser müssen dafür spezielle technische Voraussetzungen erfüllen.

Regelversorgung für die Krankschreibung per Videochat

Der G-BA hat außerdem auch die Krankschreibung (AU) per Videosprechstunde in die Regelversorgung übernommen, um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen gering zu halten. Ebenfalls Ende März ausgelaufen wäre die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten. Diese Frist wurde noch einmal bis Ende Mai 2022 verlängert.

Fazit

Es ist ein herber Rückschlag für die telemedizinische Versorgung, dass die unbegrenzte Abrechenbarkeit von Videosprechstunden nun ein Ende findet und erhält zurecht Kritik aus den Reihen der Psychotherapeut:innen. Jedoch sehen wir mit der Aufnahme einiger Sonderregelungen in die Regelversorgung auch positive Entwicklungen. Es bleibt abzuwarten, wie lange die Limitierung der Abrechenbarkeit noch bestehen bleiben kann.

Eine detaillierte Übersicht zu allen Sonderregelungen findet Ihr hier bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

REGULARIEN

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Mit dem TI-Messenger kann das Gesundheitspersonal zukünftig einfach per Messenger kommunizieren. Die Zulassung ist für das erste Quartal 2023 geplant, dann startet die Stufe 1, in der zuerst Ärzt:innen untereinander Nachrichten austauschen können. Mehr

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Insights zum DiGA Fast-Track-Verfahren

Im Podcast „Talking the Cure" mit Julius Bülow könnt ihr diese Woche Dr. Victor Stephani, Chief of Staff bei HelloBetter und Arne Thiermann (Partner bei Hogan Lovells) hören.

Besonders die rechtlichen Anforderungen einer DiGA-Zertifizierung sind nicht immer einfach. HelloBetter hat bereits vier zertifiziert DiGAs im Verzeichnis des BfArM, davon drei dauerhaft aufgenommen. Dr. Victor Stephani teilt seine Erfahrungen aus dem Fast-Track-Verfahren und gibt Dos and Don'ts für den DiGA-Antrag. Besonderes Augenmerk wird auf den Nachweis von positiven Versorgungseffekten gelegt.

Ein Tipp von ihm ist, das Feedback des BfArMs im Unternehmen sehr ernst zu nehmen und umzusetzen.

Hier könnt ihr die gesamte Folge hören.

Quelle: TalkingtheCure

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