Tech-Giganten Report 2022
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Heute werde ich einmal tiefer in die aktuellen Bewegungen rund um die Digitalisierungsvorhaben im Krankenhaussektor sprechen. Ein Thema was uns bei Brainwave jeden Tag beschäftigt. Im Herbst letzten Jahres wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vom Bundestag beschlossen und letzte Woche lief eine erste Deadline auf Länderebene (in Sachsen) zur Fördermittelbedarfsanmeldung aus.
Das KHZG soll mit EUR 4,3 Mrd. Fördermitteln den Investitionsstau der letzten Jahrzehnte in den deutschen Krankenhäuser auflösen. Gefördert wird eine Bandbreite von Digitalisierungsvorhaben: von Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, über den Aufbau einer digitalen Infrastruktur und digital-gestützter Prozesse, bis hin zur Stärkung der IT-Sicherheit. Die im Dezember veröffentlichte Förderrichtlinie zeigte, welche Voraussetzungen förderfähige Vorhaben vorweisen müssen. Diese stark ausdetaillierte Anforderungsliste enthielt sogenannte "Muss"- und "Kann"-Kriterien, welche die Anbieter der Lösungen bis 2025 abdecken müssen, wenn die Krankenhäuser keine Strafen zahlen wollen.
Der Prozess um an die Fördermittel zu gelangen kann, stark vereinfacht, wie folgt zusammengefasst werden: (1) Auf Länderebene können die Krankenhausträger ihre Bedarfsanmeldungen bzw. die Förderanträge zu ihren Digitalisierungsvorhaben abgeben. Die Länder (2) prüfen innerhalb von 3 Monaten die Förderfähigkeit der Vorhaben und reichen ausgewählte Förderanträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein, welches (3) die Fördermittel dann an das Land auszahlt und somit (4) die Länder einen Fördermittelbescheid an das Krankenhaus ausstellen kann. In anderen Worten es ist kompliziert! Viele der Länder haben verschiedene Fristen gesetzt um Förderanträge einzureichen. Sachsen startete zum Beispiel mit der Bedarfsanmeldung zum 31.01.2021. So mussten alle sächsischen Krankenhäuser, die eine Förderung erhalten wollen, bis letzten Sonntag eine Übersicht ihrer Digitalvorhaben mit Kostenabschätzung einreichen. Die Fristen zur Abgabe der finalen Fördermittelanträge liegen in den meisten Bundesländern im April oder Mai (oder wurden noch garnicht bekannt gegeben). Wir erwarten daher, dass viele Krankenhäuser ihrer Anträge mit Ablaufen der Fristen im frühen Sommer einreichen werden und die Mittel somit frühestens ab August (vermutlich erst zum Jahresende) wirklich fließen.
Nun spätestens seit Ende letzten Jahres sind die meisten Krankenhäuser stark damit beschäftigt einen Plan zu schmieden, wie sie an Fördergelder kommen, die richtigen Projekte aber auch Anbieter identifizieren, diese Vorhaben auf Länder bzw. Häuserebene runterbrechen und alle länderspezifischen Deadlines einhalten. Der Markt steht unter enormen Druck die Chance nicht zu verpassen aber auch keine hastigen Entscheidungen zu treffen, die später keiner umsetzen kann und damit Straf- oder Rückzahlungsforderungen auslösen würden.
Unser Fazit zur aktuellen Situation
Digitalprojekte aus der Schublade? Zwei Klassen von Krankenhäusern
Sachsen hat ihre Krankenhausträger dazu gezwungen mit der Bedarfsanmeldung, jetzt schon, einen halbwegs durchdachten "Masterplan" für die Digitalisierung zu entwerfen - dieser sollte Projekte pro Vorhaben beschreiben, sowie kalkulierte Kosten enthalten. Das klingt im ersten Schritt nicht verwerflich, jedoch ist diese Übung für Krankenhausträger mit mehreren Häuser, welche meistens über mehrere Bundesländer verteilt sind, eine schwierige Aufgabe. Denn in den seltensten Fällen macht es Sinn eine Dokumentations-Software nur an einem Standort oder in einem Bundesland zu etablieren. Viele bundesweit vertretene Krankenhausträger mussten im Prinzip eine Digitalisierungsroadmap für alle ihre Häuser entwerfen, Angebote einholen für die Gruppe und dann über einen Berechnungsschlüssel die Kosten auf die Häuser in Sachsen sinnvoll verteilen. Und wir würden einmal mutig die These in den Raum stellen, dass viele Krankenhausträger keine klare Digitalisierungs-Projektroadmap aus der Schublade gezogen haben. Wir sehen hier, dass sich zwei "Gruppen" von Trägern herauskristallisieren: (1) Diejenigen, welche Digitalprojekte in der Schublade haben (die wenigsten) und (2) diejenigen die umfassende Projekte jetzt in kürzester Zeit zusammenschustern müssen. Die kleinen "Wald und Wiesen"-Krankenhäuser sind dabei aus unserer Sicht die Verlierer. Da sie oft an einem übermäßigen Digitalisierungsstau leiden und wenig bis keine Ressourcen haben um die Roadmap in kürzester Zeit neu zu planen. Auch werden diese kleineren Krankenhäuser aufgrund ihrer Versorgungsgröße zu wenig Fördermittel erhalten, um die große Lücke an benötigten Investitionen überhaupt stemmen zu können.
Die Großen gewinnen, die Kleinen schließen sich zusammen
Dadurch, dass viele Krankenhäuser noch keinen detaillierten Plan haben, wie sie genau die förderfähigen Vorhaben umsetzen, schauen sie natürlich auf den Markt welche Anbieter hier die "Muss"-Kriterien erfüllen und somit die Förderung im Zweifel einfacher machen. Wir sehen, dass die großen Player wie Siemens oder Philipps die Gewinner sind, da sie mit ihren umfassenden Lösungen die "Muss"-Kriterien abdecken. Die Startups mobilisieren sich als Konsortium, um überhaupt ein förderfähiges Angebot anbieten zu können und sind somit für uns die Verlierer, da sie alleine im Zweifel nicht bestehen. Krankenhäuser sollten sich hier fragen: Wer ist langfristig der richtige Partner? Wie hoch sind Lizenz- und SaaS-Kosten, nachdem die Förderung vorbei ist und diese Kosten vom Krankenhaus selbst getragen werden müssen? Wie flexibel und innovativ sind die Lösungen wirklich?
Es dauert!
Der Prozess der Fördermittelbeantragung zieht sich immer mehr in die Länge. Manche Bundesländer sind schneller als andere, aber die Mittel werden erst in Q4 2021 wirklich fließen und da die meisten Krankenhäusern kein übermäßig großes Digitalisierungsbudget haben, erwarten wir, dass viele Projekte somit erst 2022 wirklich umgesetzt werden. Etwas zu spät für unseren Geschmack.
Die privaten Krankenversicherer (PKV) drängen weiter auf die Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Aus Sicht des PKV-Verbands muss der Gesetzgeber beim Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) nachjustieren. Das macht er in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf klar. Der PKV-Verband fordert dort einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Versicherten zur Telematikinfrastruktur (TI). Ähnliches sollte demnach für das E-Rezept gelten. Mehr
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