Tech-Giganten Report 2022
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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist da!
Anfang diesen Monats wurde ein weiterer Schritt in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens gegangen, denn mit dem 1. Oktober 2021 hat die erste Phase der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) begonnen.
Die vierfache Zettelwirtschaft
Eine Krankschreibung hat viele beteiligte Akteure. Neben den Versicherten sind die Arztpraxen, die Krankenkassen und die Arbeitgeber involviert. Deshalb zählen zu einer ordnungsgemäßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) das auch Original-Dokument und drei Durchschläge. Das Original erhält die Krankenkasse, ein Durchschlag ist für den Versicherten, einer ist für die behandelnde Praxis und ein Durchschlag ist für den Arbeitgeber. Also viel Papieraufwand für eine AU. Bisher lag es an den Versicherten die Arbeitsunfähigkeit an die Personalstelle des Arbeitgebers und an die Krankenkasse zu melden. Dieser Prozess wurde durch die Bestimmungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) digitalisiert.
Digitalisierung - here we go!
In einer ersten Phase der eAU sollen nämlich Arztpraxen den „gelben Zettel“ an die Krankenkassen ausschließlich digital per KIM übermitteln. Die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeit ist besonders für die Versicherten von großer Bedeutung, da dies die Voraussetzung für das Krankengeld ist. Durch die digitale Übermittlung wird zukünftig nicht nur Zeit und Geld gespart, sondern die Versicherten sind auch nicht mehr in der Verantwortung ihre Krankmeldung rechtzeitig der Versicherung zu melden.
Von Übergangsregelungen und weiteren Phasen
Für die erfolgreiche Implementierung der eAU benötigen Ärzt:innen einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit einem eHealth Konnektor, den elektronischen Heilberufsausweis, einen KIM-Dienst und ein Update des PVS (Praxisverwaltungssystems). Es bestehen also wie so häufig viele technische Voraussetzungen, um die eAU digital übermitteln zu können. Da diese Voraussetzungen noch immer einigen Ärzt:innen Schwierigkeiten bereiten (s. Presseschau), hat sich die KBV mit den Kassen auf eine Übergangsregelung geeinigt. Demnach haben Praxen das gesamte vierte Quartal Zeit von der Papier-AU auf die eAU umzustellen.
Ab dem 1. Juli 2022 sollen Praxen dann in der zweiten Phase der Etablierung die eAU auch an die Arbeitgeber digital übermitteln. Ab 2023 sollen Versicherte ihre Krankschreibung auch in ihrer ePA speichern können, sodass jegliches Papier bei einer Krankschreibung wegfällt.
Fazit
Wir freuen uns, dass es mit der Digitalisierung im ambulanten Sektor in kleinen aber stetigen Schritten vorangeht und grundsätzlich an den gesetzten Fristen festgehalten wird. Wie es aussieht müssen wir uns jedoch noch eine ganze Weile gedulden, bis auch die letzte Übergangsfrist ausgelaufen ist und die Kommunikation für Krankschreibungen komplett digital abläuft. Weitere Termine und Fristen zur digitalen Infrastruktur findet Ihr auch in der regulatorischen Roadmap auf unserer Webseite.
Die digitale Krankschreibung kommt
Ab dem 01.10.21 werden durch das Terminservice- und Versorgungsgesetzt die bisher in Papierform gehaltenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digitalisiert. Krankenkassen und Arztpraxen müssen für eine erfolgreiche Implementierung ihre digitale Ausstattung aufrüsten. Mehr
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