Tech-Giganten Report 2022
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Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bietet deutschen Krankenhäusern eine einmalige Chance in Sachen Digitalisierung aufzuholen. Die stolze Summe von €4,3 Mrd. von Bund und Ländern soll die Investitionslücken der letzten Jahrzehnte kitten und der Krankenhausdigitalisierung endlich Wind unter den Flügeln verleihen. Bis jetzt war aber noch unklar, wie genau die Krankenhäuser an die Förderung kommen bzw. welche Projekte wie förderbar sind. Ende November veröffentlichte das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) nun den ersten Entwurf zur Fördermittelrichtlinie. Wir fassen für Euch die wichtigsten Punkte zusammen:
Das KHZG soll eine breite Masse an Digitalisierungsvorhaben fördern: von Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, über den Aufbau einer digitalen Infrastruktur und digital-gestützter Prozesse (im Krankenhaus und sektorenübergreifend), bis hin zur Stärkung der IT-Sicherheit. Konkret wurden 11 förderfähige Bereiche definiert. Neu ist nun, dass die Bereiche 2-6 (siehe Bild) einen besonderen Fokus erhalten: können Krankenhäuser in diesen Bereichen bis 2025 keine ausreichende Digitalisierung nachweisen, sollen bis zu zwei Prozent ihrer DRG-Erlöse gekürzt werden.
Hinzukommt, dass die Richtlinie auch die Voraussetzungen für eine Förderung der verschiedenen Bereiche konkretisiert. Dies geschieht mit einer überraschenden Detailtiefe der Funktionen und sogenannten Muss- und Kann-Kriterien. Diese gelten auch als Messlatte für potenzielle Abschlagszahlungen ab 2025. So wird zum Beispiel beim Bereich 2 "Patientenportale" vorgegeben, dass das Portal drei Bereiche abdecken muss: vom digitalen Aufnahmemanagement, über das Behandlungsmanagement, bis hin zum Entlass- und Überleitungsmanagement. Insgesamt wurden dafür 17 Muss- und 16 Kann-Kriterien formuliert. Zu den Muss-Kriterien zählen unter Anderem die online Terminbuchung, die Möglichkeit der digitalen Anamnese von zu Hause, Dokumenten-Upload (z.B. Medikationsplan) durch den Patienten vor dem Aufenthalt, Zugriffsmöglichkeiten auf die in der ePA gespeicherten Daten, ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern, sowie Schnittstellen zu ERP-Systemen, um nachgelagerte Prozesse zu unterstützen, wie die Suche nach freien Plätzen bei Pflege- und Reha-Anbietern.
Einen besonders großen Fokus legt die Richtlinie auch auf das Thema "Interoperabilität". Die Anbieter der Technologien, sowie die Krankenhäuser müssen nachweisen, dass international anerkannte technische, syntaktische und semantische Standards genutzt werden - sonst gibt es keine Förderung. Zu solchen Standards gehört zum Beispiel "FHIR" - Fast Healthcare Interoperability Resources, welche Datenformate für den Datenaustausch zwischen Softwaresystemen definiert. Oder "SNOMED" - Systematisierte Nomenklatur der Medizin, welches medizinische Terminologien (Begriffe) vereinheitlicht und standardisiert.
Die Krankenhäuser und die Technologieanbieter haben nun einen Fahrplan erhalten, wie die Regierung sich eine ideale Digitalisierung im Krankenhaus vorstellt. Das ist in dieser Hinsicht gut, da neue Standards gefestigt werden und die Bereiche vergleichbar und messbar werden können. Gleichzeitig kickt es Anbieter aus dem Rennen, welche gewisse Anforderungen im Moment nicht leisten und stärkt die bestehenden Tech-Tanker wie Philips Healthcare oder große Anbieter von Krankenhausinformationssystemen (KIS). Auch ist die Messlatte und die zu überwindende Kluft für kleine unterdigitalisierte Krankenhäuser nun erstaunlich hoch. Krankenhäuser, welche jedoch schon eine Basis-Infrastruktur und eine bestehende Projektpipeline haben werden gestärkt. Die anderen müssen in kürzester Zeit ihre Digitalisierungsroadmap für ihr individuelles Level definieren, diese realistisch planen und den passenden Anbieter finden. Denn ab Januar können Förderanträge bei den Ländern gestellt werden und viele Vermuten ein "First Come, First Serve"-Verhalten. Wir fragen uns was aus den kleinen unterrepräsentierten Krankenhäusern wird und hoffen auf nie dagewesene Kollaborationen zwischen Krankenhausträgern. Denn schließlich werden ab dem nächsten Jahr verdammt viele Krankenhäuser an genau den gleichen Lösungen arbeiten.
Niedergelassene Ärzte können Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen, auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben. Eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist für weitere sieben Kalendertage telefonisch möglich. Durch eine Reduzierung von direkten Arzt-Patienten-Kontakten sollen das potenzielle Infektionsrisiko gesenkt und Arztpraxen entlastet werden. Mehr
Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 die fortgeschriebene Strategie Künstliche Intelligenz beschlossen. Bis 2025 werden die Investitionen des Bundes in KI von drei auf fünf Milliarden Euro erhöht. Zur Förderung einer breiten Nutzung von KI sollen von den Maßnahmen besonders kleine und mittelständische Unternehmen profitieren. Mehr
Der ursprüngliche Startermin der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat sich noch einmal verschoben. Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass Vertragsärzte erst ab 1. Oktober nächsten Jahres verpflichtet sind, die AU-Daten digital an die Krankenkassen zu übermitteln. IT-Hersteller, Praxen und Krankenkassen haben nun etwas mehr Zeit, um die Vorgaben zur eAU umsetzen zu können. Mehr
Nach der Veröffentlichung der ersten fünf DiGAs (Kalmeda, Somnio, Velibra, Vivira, Zanadio) wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun eine weitere DiGA zugelassen und im offiziellen DiGA Verzeichnis gelistet.
Invirto ermöglicht Menschen mit einer Agoraphobie, Panikstörung oder sozialen Phobie eine Behandlung ihrer Angststörung von zu Hause aus. Patientinnen und Patienten lernen von Therapeut:innen oder Ärzt:innen begleitet mit einer App und einer Virtual-Reality-Brille unter anderem ihre Angst besser zu verstehen, mit hoher Anspannung umzugehen, Angstgedanken zu bewältigen und angstbesetzte Situationen wieder aufzusuchen. Invirto basiert auf einer kognitiven Verhaltenstherapie mit Expositionstraining, die von Fachgesellschaften für die Behandlung von Angststörungen empfohlen wird.
Gottfried Ludewig, der Abteilungsleiter für Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium war zu Gast bei Karsten Glied. Die Tatsache, dass diese Abteilung extra neu geschaffen wurde, zeigt, wie ernst es dem Haus und dem Bundesminister Jens Spahn mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist. In dieser Episode von “Patient Deutschland” unterhalten sich die beiden unter anderem darüber, wieso der Prozess der Digitalisierung inzwischen nur noch eine Frage des “wie” und nicht mehr des ”ob” ist und wie er den Einfluss von globalen Playern auf das Gesundheitssystem einschätzt.
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