Tech-Giganten Report 2022
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Wo steht die DiGA? Eine Zwischenbilanz
Vor gut einem halben Jahr wurde die erste Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) in das DiGA-Verzeichnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen. Deutschland ist weltweit das erste Land, welches die „App auf Rezept“ über eine Zertifizierung möglich macht. Das Potenzial der DiGAs kann ein absoluter Game Changer im Digital Health Markt werden! Doch wie liefen die ersten 6 Monate?
Was ist eine DiGA?
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde Ende 2019 die „App auf Rezept“ für Patient:innen in die Gesundheitsversorgung eingeführt. Damit eine App jedoch von einem Arzt verschrieben und dann über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, muss diese als DiGA zertifiziert werden. Dafür muss die App das Prüfverfahren beim BfArM durchlaufen und dann im DiGA-Verzeichnis gelistet werden.
Fakten-Check
Derzeit sind 12 DiGAs im Verzeichnis aufgenommen - von diesen gelten jedoch nur 4 als dauerhaft aufgenommen, der Rest befindet sich im Erprobungsjahr. Die Mika-App als personalisierter Krebsbegleiter kam als letztes dazu. Thematisch sehen wir bisher vorrangig DiGAs im Bereich der chronischen Erkrankungen, wie z.B. Depression, Krebs, Multiple Sklerose, sowie Lösungen für Erkrankungen die eine alltägliche Begleitung benötigen, z.B. Adipositas, Tinnitus, Nachsorge für Schlaganfallpatient:innen.
Patient:innen zeigen eine hohe Akzeptanz der digitalen Helfer, besonders in Zeiten der Pandemie. So ergab eine Befragung von Rheuma-Patient:innen, dass 74% die DiGA im Management ihrer Erkrankung als hilfreich empfinden. Auch sagten rd. 60%, dass es zu wenig Informationen zu DiGAs gibt und 42% beklagten eine mangelhafte Usablity. Eine weitere Studie durch die vivida bkk kam zu dem Ergebnis, dass 69% der 14- bis 34-Jährigen eine DiGA im Krankheitsfall nutzen würden.
Die Akzeptanz auf Seiten der Ärzt:innen ist auch hoch, jedoch trauen sie den Apps noch nicht ganz über den Weg. So sagt eine Studie der Bitkom, dass zwar 24% eine DiGA verordnen würden, so haben es bisher aber nur 2% getan. Auch besteht bei rd. 25% noch einen großer Informationsbedarf (=Skepsis), 10% wissen nicht was eine "App auf Rezept" ist und 28% schließen sie kategorisch aus. Eine Möglichkeit, den Informationsbedarf zu decken, wären die Bereitstellung von Testzugängen für Mediziner. Das Handelsblatt berichtet, dass das Team der Tinnitus-App Kalmeda über die Bereitstellung von 450 Logins für Fachärzte stolze 3.000 Verordnungen generieren konnte. Der monetäre Anreiz wird jedenfalls nicht helfen das Interesse für die DiGA zu fördern: seit Ende März gibt es eine Zusatzpauschale von ca. 2 Euro für die Erstverordnung und 7,12 Euro für die Verlaufskontrolle und Auswertung. Zu gering - sagen die Ärztevertreter.
Wie sieht es mit den Startups hinter der DiGA aus? Hat sich der umfassende Zertifizierungsprozess gelohnt? Man könnte vorschnell "ja" sagen, denn die Krankenkassen müssen bis zu 600 Euro für die Verschreibung bezahlen, auch wenn die App nur kurzzeitig genutzt wird. Ein solch hoher Preis kann von den Anbietern im Erprobungsjahr gefordert werden, danach müssen sich Anbieter und Kassen auf einen finalen Preis einigen. Letzte Woche entschied die Schiedsstelle über die Rahmenvereinbarung zur DiGA, welche auch den Prozess der Preisverhandlung inkludiert. So wurde entschieden, dass die finalen Preisverhandlungen zwischen Hersteller und Kassen erst nach dem Erprobungsjahr starten. Sollte es Unstimmigkeiten im Verhandlungsprozess geben und am Ende die Schiedsstelle entscheiden, kann die Preisfestsetzung weitere 12 Monate dauern. Dies ist zwar im Sinne der Hersteller, welche sich erhoffen dann, mit neuen Studien einen höheren Preis zu verhandeln, jedoch bedeutet es auch ein zusätzliches Liquiditätsrisiko, falls der Preis verringert wird und die Differenz an die Kassen zurückgezahlt werden muss. Hinzukommt, dass die Diskussion über einen Höchstpreis weiter offen ist. Es liegt ein Grundsatzbeschluss vor, der die Einführung von Höchstbeträgen angekündigt hat. Gesetzlich festgelegte Höchstpreise sind nicht im Interesse der Anbieter, da so die Wirtschaftlichkeit der Lösung gefährdet ist - auch schon in der Erprobungszeit.
Fazit
Das Interesse der Ärzt:innen und Patient:innen ist geweckt, aber ein Raketenstart ist etwas anderes. Die Pandemie hat zwar die generelle Akzeptanz für digitale Lösungen steigen lassen, aber viele Hürden limitieren noch die breitflächige Nutzung. Aus unserer Sicht ist die Unklarheit im Vertrieb der DiGAs eines der größten Probleme. Wer wird hier in die Verantwortung gehen, um die Informationslücken für Ärzt:innen aber auch Patient:innen aufzulösen? Die Startups, die Ärzte, die Kassen, der Kunde selbst? Es fehlt an qualifizierten Vergleichs- oder Informationsportalen. Als Zweites sehen wir die monetäre Vergütung als großen Stopper, denn für 2 Euro lohnt sich im Zweifel der Mehraufwand der Informationssuche für die Ärzt:in nicht. Abschließend muss man sagen, dass auch der monetäre Anreiz für die Startups stimmen muss. Sollten zu niedrige Höchstpreise eine Entwicklung oder Zertifizierung unattraktiv machen, dann werden wir in Deutschland wohl noch lange von einem gut gefüllten DiGA-Verzeichnis träumen.
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